Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde 13. Mai 2026 für die Website sessun.com erstellt.
Sie gilt ab dem Datum ihrer Veröffentlichung und muss spätestens nach drei Jahren, nach wesentlichen Änderungen an der Website oder nach einer Aktualisierung der geltenden Barrierefreiheitsanforderungen überarbeitet werden.
Engagement von sessùn
Sessùn verpflichtet sich, seine Websites, mobilen Anwendungen und digitalen Dienste gemäß den europäischen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit zugänglich zu machen.Wir setzen uns für Inklusion und Vielfalt ein und bemühen uns sicherzustellen, dass unsere Website Sessùn für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich ist.
Im Rahmen dieses Engagements für digitale Barrierefreiheit arbeiten wir mit AccessiWay zusammen.
Wir sind fest entschlossen, ein für alle zugängliches Web zu schaffen. Im Rahmen eines verantwortungsvollen und langfristigen Ansatzes streben wir die vollständige Einhaltung der geltenden gesetzlichen Anforderungen an, insbesondere der europäischen Norm EN 301 549 und der WCAG Version 2.2, Konformitätsstufe AA.
Zu diesem Zweck hat Sessùn die folgende Strategie und die folgenden Maßnahmen umgesetzt:
Mehrjähriger Barrierefreiheitsplan 2025–2027 – Umsetzung läuft.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website Sessùn weist einen Barrierefreiheits-Konformitätsgrad von 46,03 % auf und ist daher nicht mit den Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 und der WCAG 2.2 vereinbar.
Ergebnisse der Barrierefreiheitsprüfung
Die am 13. Mai 2026 von AccessiWay durchgeführte Barrierefreiheitsprüfung ergab, dass 46,03 % der geprüften Barrierefreiheitskriterien die geltenden Anforderungen erfüllen.
Detaillierte Ergebnisse
- Anzahl der erfüllten Kriterien: 29
- Anzahl der nicht erfüllten Kriterien: 34
- Anzahl der nicht anwendbaren Kriterien: 43
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.
Nichtkonformitäten
- 1.1 – Textalternativen: Einige nicht-textliche Inhalte verfügen nicht über eine gleichwertige Textalternative mit demselben Zweck.
- 1.2 – Dekorative Bilder: Einige dekorative Bilder werden von assistiven Technologien nicht ignoriert.
- 1.3 – Relevanz der Textalternativen: Einige Textalternativen zu informativen Bildern sind nicht aussagekräftig oder nicht angemessen.
- 2.2 – Relevanz von Frame-Titeln: Einige vorhandene Frame-Titel beschreiben den Inhalt des Frames nicht angemessen.
- 3.2 – Textkontrast: Auf bestimmten Webseiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund nicht ausreichend.
- 3.3 – Kontrast von Bedienelementen: Die Farben bestimmter Bedienelemente oder grafischer Informationselemente weisen keinen ausreichenden Kontrast auf.
- 5.4 – Zuordnung von Tabellenüberschriften: Einige Datentabellen verfügen nicht über eine korrekt zugeordnete Überschrift.
- 5.6 – Kennzeichnung von Tabellenüberschriften: Einige Zeilen- und Spaltenüberschriften in Datentabellen sind nicht korrekt gekennzeichnet.
- 6.1 – Aussagekraft von Linktexten: Einige Links geben ihr Ziel oder ihren Zweck nicht eindeutig an.
- 6.2 – Vorhandensein von Linktexten: Einige Links auf der Website verfügen über keine zugängliche Bezeichnung.
- 7.1 – Kompatibilität von Skripten mit assistiven Technologien: Einige Skripte sind, obwohl dies erforderlich wäre, nicht mit assistiven Technologien kompatibel.
- 7.3 – Bedienbarkeit von Skripten: Einige Skripte können nicht mit der Tastatur oder einem Zeigegerät bedient werden.
- 7.4 – Ankündigung von Kontextänderungen: Einige Skripte lösen Kontextänderungen aus, ohne die Nutzerinnen und Nutzer darüber zu informieren oder ihnen eine Kontrolle zu ermöglichen.
- 7.5 – Statusmeldungen: Einige Statusmeldungen werden assistiven Technologien nicht korrekt übermittelt.
- 8.7 – Sprachwechsel: Einige Sprachwechsel sind im Quellcode nicht gekennzeichnet.
- 9.1 – Überschriftenhierarchie: Auf bestimmten Seiten ist die Information nicht ordnungsgemäß durch geeignete Überschriften strukturiert.
- 9.2 – Strukturelle Konsistenz: Die Struktur bestimmter Webseiten ist nicht konsistent.
- 9.3 – Listenstruktur: Einige Listen sind nicht korrekt strukturiert.
- 9.4 – Zitate: Einige Zitate sind nicht korrekt ausgezeichnet.
- 10.4 – Textvergrößerung auf 200 %: Auf bestimmten Seiten ist der Text bei einer Vergrößerung auf 200 % oder mehr nicht vollständig lesbar.
- 10.6 – Erkennbarkeit von Links im Fließtext: Einige Links, deren Zweck nicht unmittelbar erkennbar ist, sind visuell nicht ausreichend vom umgebenden Text unterscheidbar.
- 10.7 – Sichtbarkeit des Tastaturfokus: Bei bestimmten interaktiven Elementen ist der Tastaturfokus nicht sichtbar.
- 10.11 – Umbruch und Anpassung: Einige Inhalte erfordern übermäßiges vertikales oder horizontales Scrollen.
- 10.13 – Inhalte bei Hover oder Fokus: Einige zusätzliche Inhalte, die bei Mauszeigerkontakt oder Fokus erscheinen, können von den Nutzerinnen und Nutzern nicht kontrolliert werden.
- 11.1 – Beschriftung von Formularfeldern: Einige Formularfelder verfügen über keine Beschriftung.
- 11.5 – Gruppierung von Formularfeldern: Zusammengehörige Formularfelder sind, sofern erforderlich, nicht gruppiert.
- 11.9 – Aussagekraft von Schaltflächenbeschriftungen: Einige Beschriftungen von Formularschaltflächen sind nicht aussagekräftig.
- 11.10 – Eingabevalidierung: Einige Mechanismen zur Eingabevalidierung werden nicht angemessen eingesetzt.
- 11.11 – Korrekturhinweise bei Fehlern: Einige Eingabefelder enthalten keine Hinweise, die Nutzerinnen und Nutzern bei Bedarf bei der Korrektur von Fehlern helfen.
- 11.13 – Zweck von Eingabefeldern und Autovervollständigung: Der Zweck bestimmter Eingabefelder kann nicht programmatisch bestimmt werden, um das automatische Ausfüllen mit Nutzerdaten zu erleichtern.
- 12.7 – Sprunglink zum Hauptinhalt: Auf bestimmten Seiten fehlt ein Sprung- oder Schnellzugriffslink zum Hauptinhalt.
- 12.8 – Tab-Reihenfolge: Auf bestimmten Seiten ist die Reihenfolge der Tastaturnavigation nicht konsistent.
- 12.11 – Tastaturzugänglichkeit zusätzlicher Inhalte: Einige zusätzliche Inhalte, die bei Hover, Fokus oder Aktivierung eines Bedienelements erscheinen, sind nicht per Tastatur zugänglich.
- 13.8 – Steuerung bewegter Inhalte: Einige bewegte oder blinkende Inhalte können von den Nutzerinnen und Nutzern nicht gesteuert werden.
Ausnahmen aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung
Es sind keine Inhalte aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung ausgenommen.
Von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommene Inhalte
Es sind keine Inhalte von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 13. Mai 2026 erstellt.
Zur Erstellung der Website verwendete Technologien
- HTML5
- CSS
- JavaScript
Testumgebung
Betriebssysteme
- Apple macOS
- Microsoft Windows
- Apple iOS
- Google Android
Browser und software
- Google Chrome
- Microsoft Edge
- Safari
- Brave
- Adobe Acrobat Reader / Vorschau auf Mac (nur für PDFs)
Werkzeuge zur Bewertung der Barrierefreiheit
- Maus-, Lupen- und Bildschirmtastatur-Emulatoren verschiedener Systeme
- VoiceOver (nur Apple-Systeme)
- TalkBack (nur Android)
- NVDA 2025 and Freedom Scientific JAWS 2022 (PC systems only)
- Tanaguru Web Extension RGAA4
- RGAA-Assistent
- Integrierte Systemwerkzeuge zur grafischen Bewertung (Farbe, Kontrast, Untertitel usw.)
In die Barrierefreiheitsprüfung einbezogene Seiten
- Startseite
- Kontakt
- Impressum und rechtliche Hinweise
- Barrierefreiheit
- Hilfe – Häufig gestellte Fragen
- Anmeldung
- Suchergebnisse
- Kategorieseite: Kleider
- Produktseite: Hemd Dazik
- Warenkorb
- Bestellvorgang
- Unsere Geschichte
- Journal
- Sessùn Oui
Feedback und kontakt
Wenn Sie auf einen Inhalt oder einen Dienst nicht zugreifen können, können Sie sich über https://de.sessun.com/kontakt.html an die für Barrierefreiheit zuständige Ansprechperson bei Sessùn wenden, um eine barrierefreie Alternative zu erhalten oder den Inhalt in einem anderen Format anzufordern.
Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend bearbeitet wurde, haben Sie das Recht, Ihre Beschwerde an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.Wir hoffen jedoch, etwaige Schwierigkeiten direkt mit Ihnen klären zu können, bevor die Einleitung eines förmlichen Beschwerdeverfahrens erforderlich wird.